16.06.2011 - Gemeinde/ Stadt
Themengebiet: Familie und Soziales
Autor: CDU - Rathausfraktion Wiesbaden
Zukunft der HSK sichern
Die Landeshauptstadt Wiesbaden steht dafür, die Dr. Horst Schmidt Kliniken (HSK) als kommunales Krankenhaus der Maximalversorgung in städtischer Regie zu erhalten. Die Stadt bleibt auf Dauer Mehrheitsgesellschafter ihres Krankenhauses und verfügt über maßgeblichen Einfluss bei Strukturentscheidungen, zum Beispiel Erhalt der Kinderklinik.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Um für Patienten die medizinische Versorgung auf dem gewohnten Spitzenniveau nachhaltig zu sichern, sind neben der finanziellen Konsolidierung umfassende Investitionen in Medizintechnik, Haustechnik und Gebäudesubstanz erforderlich. Unter den Gesichtspunkten von Baukosten, Zeitdauer, einwerbbaren Fördermitteln und durch bauliche Optimierung erzielbaren Effizienzgewinnen, ist ein Neubau einer Sanierungslösung eindeutig vorzuziehen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Geschäftsführung der HSK Rhein-Main GmbH zu veranlassen, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Beteiligung eines langfristig engagierten strategischen Partners an der HSK, Dr. Horst Schmidt Kliniken GmbH Klinikum der Landeshauptstadt Wiesbaden (im Folgenden auch „HSK GmbH“ genannt) sowie ggf. an weiteren Tochtergesellschaften der HSK Rhein-Main GmbH zu ermöglichen.
3. Um diese Ziele bestmöglich zu erreichen, soll die HSK Rhein-Main GmbH im Rahmen eines Konzeptwettbewerbs einen geeigneten strategischen Partners finden, der die Gewähr für die bestmögliche Umsetzung
- eines modernen medizinischen Konzepts,
- eines auf nachhaltige wirtschaftliche Stabilität der HSK-Gruppe ausgerichteten wirtschaftlichen Konzepts,
- eines verantwortungsbewussten Personalkonzepts,
- sowie eines organisatorischen Konzepts, das einen umfassenden Einfluss der Landeshauptstadt Wiesbaden bei grundlegenden Entscheidungen sicherstellt,
bietet.
4. Die Suche nach einem strategischen Partner im Wege eines Konzeptwettbewerbs soll auf fachlich fundierter Grundlage und mit externer Unterstützung erfolgen, insbesondere um sicherzustellen, dass das Verfahren mit geltendem Recht, u.a. den kommunalrechtlichen Vorgaben, vereinbar ist.
5. Im Rahmen einer Minderheitsbeteiligung muss die vollständige Entschuldung der HSK gewährleistet sein. Die Gelder aus dem Verkauf der Minderheitenanteile verbleiben in der HSK Rhein-Main GmbH.
6. Die HSK-Belegschaft wird an dem gesamten Entscheidungsprozess beteiligt, insbesondere im Hinblick auf die Auswahl des künftigen Partners. Die Wiesbadener Bevölkerung wird über den Prozess ausreichend informiert und eingebunden.
7. Die angestrebte Partnerschaft mit der medizinischen Fakultät der Universität Szeged (Ungarn) soll weiterverfolgt werden, um den universitären Charakter der HSK zu stärken und die Rekrutierung von medizinischem Fachpersonal zu erleichtern.“
8. Die abschließende Entscheidung über die Frage, „ob“ ein strategischer Partner beteiligt wird und – bejahendenfalls – mit wem eine Partnerschaft begründet werden soll, bleibt der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.
Schlagworte: Gesundheit